Schulordnung

Schulordnung der GodeWind Schule Rostock


 

In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen.

Deshalb müssen wir uns an Regeln halten,

denn jeder ist für das Gelingen von Schule und

Unterricht verantwortlich.   

 

     

Umgang miteinander


Wir gehen freundlich, hilfsbereit und respektvoll miteinander um.
Wir sorgen selbst für Ordnung und Sauberkeit.
Zum Unterricht erscheinen wir pünktlich.

Smartphones und andere elektronische Geräte


Mobilfunkgeräte nutzen wir ausschließlich zu unterrichtlichen Zwecken mit Erlaubnis der Lehrerin/des Lehrers.

Um einen störungsfreien Unterrichtsverlauf an unserer Schule zu gewährleisten, müssen während des Unterrichts Handys/Smartphones, Tablets, Smartwatches sowie Bluetooth-Boxen stumm- oder ausgeschaltet sein. Diese sollten sicher in Taschen verstaut sein und dürfen nicht offen auf der Bank liegen. Mit den Geräten darf auch nicht während des Unterrichts hantiert werden. Nur die Lehrkraft kann deren Einsatz im Unterricht für schulische Zwecke veranlassen.

Bei Verstößen erfolgt die Weisung, das Handy bis zum Stundenende auf dem Lehrertisch abzulegen. Gleiches gilt für alle anderen elektronischen Geräte.

Mit vielen Handys können Fotos, Tonaufnahmen oder Videos gemacht werden.

  • Dies darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung der abgebildeten Personen außerhalb der Unterrichtszeit geschehen. Das gilt für Schüler, Eltern sowie für alle anderen Personen auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen. Wer Bilder oder Videos von Schülerinnen/Schülern oder Lehrerinnen/Lehrern ohne deren Erlaubnis (im Zweifelsfall muss eine schriftliche Erlaubnis nachgewiesen werden) ins Internet stellt, macht sich strafbar. Er verletzt deren Persönlichkeitsrechte, zu denen auch das Recht am eigenen Bild gehört.
  • Wer Fotos von Mitschüler/innen oder Lehrkräften ohne Erlaubnis macht und veröffentlicht, verletzt Persönlichkeitsrechte und muss neben juristischen Schritten auch mit einer schulischen Strafe entsprechend des Schulgesetzes (§60 Erziehungsmaßnahmen, §60a Ordnungsmaßnahmen) rechnen.

Pausengestaltung


In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und bleiben auf dem dafür vorgesehenen Pausenhof.
Die kleinen Pausen verbringen die Schülerinnen und Schüler im Klassenraum. Der Wechsel zu den Fachräumen erfolgt zügig und auf direktem Weg.
Störende, laute Musik aus privaten Geräten jeglicher Art ist auf dem Schulgelände und in der Sporthalle untersagt.
Das Mitführen und Benutzen von Deosprays im Schulalltag ist verboten.

Bei Verstößen erfolgt die Weisung, die entsprechenden Gegenstände von der Lehrerin/vom Lehrer verwahren zu lassen. Es kann nach dem Unterrichtsende bei der Lehrerin/beim Lehrer abgeholt werden.

Wir lehnen jede Form von Gewalt ab.


Körperliche Gewalt, Mobbing und Verleumdung, Drohung und Erpressung sowie Beleidigungen gegenüber anderen Schülerinnen und Schülern sowie dem Schulpersonal führen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend des §60 bzw. §60a des Schulgesetzes und ggf. zur Strafanzeige.

An unserer Schule gelten das Jugendschutzgesetz, das Waffengesetz sowie weiterführende gesetzliche Regelungen.

Jeder hat sich so zu verhalten, dass niemandem Schaden zugefügt wird, deshalb sind Waffen und waffenähnliche Gegenstände in der Schule verboten.

Gefährliche Gegenstände dürfen auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden. Dazu gehören Messer und andere Werkzeuge, Reizstoffsprühgeräte aller Art, Elektroimpulsgeräte, Schlagstöcke, Baseballschläger oder ähnliche Gegenstände sowie verbotene Gegenstände nach Anlage 2 zu §2 WaffG (sog. „Waffenliste“).

Bei begründetem Verdacht hat das schulische Personal das Recht, die Taschen und Jacken auf diese gefährlichen Gegenstände zu kontrollieren, sollten diese nicht freiwillig übergeben werden. Bei Verweigerung wird umgehend die Polizei informiert.

Gegenstände, die nicht nach der Waffenliste als „verboten im Umgang“ definiert sind, können durch die Erziehungsberechtigten nach Absprache bei der Klassenleiterin/beim Klassenleiter abgeholt werden.

Gegenstände, die nach der Waffenliste als „verboten im Umgang“ definiert sind, werden der Polizei übergeben. Es erfolgt dann eine Strafanzeige.

Symbole und Aufdrucke, die extreme Gesinnungen darstellen, sind grundsätzlich verboten. Ebenfalls ist das Verbreiten solcher entsprechend der Gesetze der BRD verboten.

Der Besitz und das Konsumieren von Alkohol, Drogen, Energydrinks, E-Zigaretten und E-Shishas auf dem Schulgelände, in der Turnhalle, auf den Sportanlagen und bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes sind verboten.

  • Alkoholisierte Schülerinnen/Schüler und solche, die unter dem Einfluss illegaler Substanzen/Drogen stehen, werden zunächst unverzüglich vom Unterricht oder der Schulveranstaltung ausgeschlossen.
  • Minderjährige Schülerinnen/Schüler sind nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten von diesen abzuholen. Bei Nichterreichbarkeit werden die Schülerinnen/Schüler, die alkoholisiert erscheinen oder scheinbar unter dem Einfluss von illegalen Drogen/Substanzen stehen, zu ihrer eigenen Sicherheit in medizinische/ärztliche Obhut gegeben.
  • Auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen gilt ein generelles Rauchverbot.

Vandalismus, Diebstahl, Sachbeschädigung

Das Schulgebäude, die Möblierung, die Gebrauchsmaterialien, die Bücher, das Schulgelände sowie das Eigentum der MitschülerInnen sowie Lehr-und Lernmittel sind mit Rücksicht auf weitere Benutzerinnen/Benutzer pfleglich zu behandeln und müssen bei mutwilliger Beschädigung, Verunreinigung, Zerstörung oder Verlust kostenpflichtig durch die Verursacherin/den Verursacher bzw. dessen Erziehungsberechtigte ersetzt werden. Es erfolgt eine Anzeige bei der Polizei sowie eine Meldung an das Amt für Schule und Sport.

Schulfremde Personen


Gäste sind an unserer Schule willkommen, melden sich jedoch umgehend im Sekretariat an und geben den Grund ihres Besuches an. Ihr Aufenthalt bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.

Schulfremde Personen, deren Aufenthaltsberechtigung ungeklärt ist, sind zur Auskunft über den Grund Ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände gegenüber Lehrkräften und dem Hausmeister verpflichtet.

Sie sind sofort aufzufordern, das Schulgelände zu verlassen, wenn ihr Verhalten Gewaltbereitschaft signalisiert oder eine Störung des Unterrichtsbetriebes verursacht oder zur Folge haben könnte.

Gegebenenfalls kann die Schulleiterin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Alle Lehrerinnen/Lehrer und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Schule sind zur Aufrechterhaltung von Disziplin, Ordnung und Sicherheit an der Schule den Schülerinnen/Schülern gegenüber weisungsberechtigt. Ihre Anweisungen sind grundsätzlich zu befolgen.

Schulleiterin Frau Moscha